Was macht die Ausbildung zum Heilberater so exklusiv?
Über viele Jahre hinweg haben wir uns gefragt: „Warum kümmert es niemanden, vor allem nicht die
unzähligen Ausbildungs-institute, dass Menschen, die energetisch arbeiten, nicht auch endlich einen rechtssicheren Rahmen für Ihre Arbeit haben?“. Es ist uns ein tief empfundenes Bedürfnis, all den so dringend benötigten energetisch und ganzheitlich
arbeitenden Menschen eine sichere rechtliche Arbeitsgrundlage geben zu können. |
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Denn nur
das „Ruhig-Schlafen-Können“ und der langfristige und nachhaltige Erfolg beflügeln einen Menschen
wirklich, für lange Zeit das zu tun, was er aus tiefer Überzeugung begonnen hat.
Sowohl nachhaltiger Erfolg als auch Rechtssicherheit bei der Berufsausübung sind bei unserer Ausbildung
zum Heilberater zwei wichtige Eckpfeiler.
Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir mit Fr. Dr.
Oberhauser für Deutschland und Hr. Dr. Schiffner für Österreich zwei Fachanwälte für Medizinrecht
(Spezialgebiet energetische Methoden) mit im Team haben, mit denen wir die Ausbildung gemeinsam
planen und durchführen.
Ihre teils jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit auf diesem Gebiet bietet uns somit die sichere Grundlage,
die Ausbildung zum Heilberater guten Gewissens durchführen zu können. Ihnen als Heilberater eröffnet
sich die wunderbare Möglichkeit, all Ihre Liebe, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten in einem rechtlich
sicheren Rahmen anbieten und ausüben zu dürfen.